Arten der Mitgliedschaft
KURZZEITMITGLIEDSCHAFT
Die Kurzzeitmitgliedschaft (Dauer ein Monat) ist grundsätzlich die Voraussetzung für jegliche Art von Betätigung oder Anwesenheit bei uns am Flugplatz (davon ausgenommen sind natürlich jene Personen die rein als Zuschauer unser Treiben am Flugplatz beobachten wollen). Sie ist auch die Basis für alle Schnupperaktivitäten wie der Segelflug, Segelkunstflug und Motorflug sowie für den Schnuppertag und ist bei allen genannten Aktivitäten im Unkostenbeitrag enthalten.
PROBEMITGLIEDSCHAFT
Der Start der Probemitgliedschaft (Dauer ein Jahr) ist für alle Neuzugänge im Verein auch der Beginn eines Kennenlernens und zwar das Kennenlernen unseres Vereinslebens unserer Vereinsphilosophie sowie natürlich auch deren Mitglieder. Im Gegensatz zur Kurzzeitmitgliedschaft hast du bei der Probemitgliedschaft alle Rechte (z.B. Nutzung der Vereinsflieger) aber auch Pflichten (z.B. leisten von Arbeitsstunden und Diensten, Bezahlung des Mitgliedsbeitrages, ...). Gegen Ende der Probemitgliedschaft wird in einem gemeinsamen Gespräch (Feedback) festgelegt, ob das vergangene Jahr die beiderseitigen Erwartungen erfüllt hat oder nicht. Sollte es Gründe geben die Probemitgliedschaft, von welcher Seite her immer, nicht in eine Vollmitgliedschaft umzuwandeln, dann endet nach Ablauf dieses Jahres deine Probemitgliedschaft und damit auch die darin enthaltenen Rechte und Pflichten.
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VOLLMITGLIEDSCHAFT
Der einzig relevante Unterschied zwischen der Probemitgliedschaft und der Vollmitgliedschaft besteht darin, dass die Vollmitgliedschaft keiner zeitlichen Begrenzung unterliegt. Alle Rechte und Pflichten die bereits in der Probemitgliedschaft enthalten waren bleiben unverändert aufrecht.
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