Der Segelflugschein SPL
Als Decleared Trainings Organisation (DTO) sind wir eine von der Zivilluftfahrtsbehörde erster Instanz, das ist der Österreichische Aero Club / FAA, zertifizierte Flugschule. Wir sind nach den gültigen europäischen Standards der EASA (European Aviation Safety Agency) berechtigt, Personen zur Erlangung des Segelflugscheines SPL (Sailplane Pilot License) zu trainieren und auszubilden. Die Praxisausbildung dazu wird auf dem Weizer Flugplatz durchgeführt, wohingegen der theoretische Teil von einem renommierten externen Partner abgehalten wird.
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PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Von den insgesamt sechs unterschiedlich möglichen Startarten wie ein Segelflugzeug in die Luft befördert werden kann, wird am Flugplatz Weiz die Startart F-Schlepp bzw. AETO (Aero Tow) geschult und auch in die Lizenz eingetragen. Der erste Teil der praktischen Ausbildung wird auf einem 2-sitzigen Segelflugzeug mit geprüften Segelfluglehrern an Bord begonnen. Bis zur Alleinflugreife sind rund 40 Flüge am Doppelsteuer erforderlich. Der, nach dem Ermessen und der Einschätzung des Fluglehrers erteilte Flugauftrag zum ersten Alleinflug, bildet dann einen der vielen unvergesslichen Höhepunkte eines Fliegerlebens.
Der zweite Teil der Ausbildung umfasst eine ähnliche Anzahl von weiteren Allein- und Einweisungsflügen. Dies geschieht jedoch immer und ausschließlich in Anwesenheit eines Fluglehrers, welcher am Flugplatz anwesend ist und in ständiger Funkverbindung mit der Person steht, die das Flugzeug steuert.
Somit ergibt sich eine Anzahl von ca. 80 bis 90 Flügen bis zum Erhalt des Pilotenscheins. Angesichts dessen, dass pro Schüler*in sinnvoller Weise nicht mehr als fünf Starts pro Flugtag durchgeführt werden sollten und aus der Tatsache heraus, dass Segelfliegen ein witterungsabhängiger Freiluftsport ist und die Schulungsflüge vorwiegend an den Wochenenden stattfinden, ergibt sich eine durch-schnittliche Ausbildungsdauer von 10 bis 12 Monaten.
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THEORETISCHE AUSBILDUNG
Die theoretische Ausbildung hat einen Umfang von rund 100 Stunden und wird in Absprache mit den kursteilnehmenden Personen vorwiegend am Abend abgehalten. Unterrichtet werden folgende Gegenstände:
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Luftrecht
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Menschliches Leistungsvermögen
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Meteorologie
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Aerodynamik (Grundlagen des Fliegens)
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Flugbetriebliche Verfahren
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Flugleistung und Flugplanung Segelflug
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Allgemeine Luftfahrzeugkunde
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Navigation
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Funkkommunikation
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VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN PRÜFUNGSFLUG
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Mindestalter 15 Jahre
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Fliegerärztlicher Untersuchungsbefund (dieser muss vor dem ersten Alleinflug ausgestellt sein)
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Funkerzeugnis (dieses muss vor dem ersten Alleinflug erlangt werden)
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Positiv bestandene Theorieprüfung
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mind. 15 Std. Gesamtflugzeit
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mindestens 10 Stunden Flugzeit mit Lehrer
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mindestens 2 Stunden Flugzeit solo
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mindestens 45 Landungen
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Allein-Überlandflug mit 50km unter Aufsicht eines Fluglehrers oder 100km mit Fluglehrer
VERWENDETE SEGELFLUGZEUGE (ZUR AUSBILDUNG ZUGELASSEN):
. . . UND NACH DEM ERLANGEN DES FLUGSCHEINS?
Da beginnt erst das eigentliche Fliegen. In der Folge können Zusatzberechtigungen wie etwa die Berechtigung zur Mitnahme von Passagieren (Klasse 2), vereinsinterne Aus- uns Weiterbildungen uvm. gemacht werden. Die Möglichkeiten nach dem Erhalt des Pilotenscheins sind:​
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Klasse 2 (Mitnahme von Passagieren)
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Kunstflugausbildung
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Leistungsabzeichen (Silber-C, Gold-C)
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Fliegerlager
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Überland- und Streckenflugtraining