Flugplatzbetrieb ohne Anwesenheit des Flugplatzbetriebsleiters
(§ 2a ZFBO) Prior Permission Required; PPR
Für An- und Abflüge ohne Anwesenheit eines Flugplatzbetriebsleiters ist entweder das PPR Formular auszufüllen oder Kontakt aufzunehmen mit:
-
Für den Erhalt der PPR stehen folgende Kontakte zur Verfügung:
-
FBL/AD OPS:
-
​Flugplatz: +43 664 388 09 41
-
Habersatter Herbert: +43 664 100 82 28
-
Schweighofer Christoph: +43 664 365 09 37
-
Zötsch Peter: +43 664 336 23 23
-
-
Folgende Angaben sind erforderlich:
-
PIC – Vorname und Nachname, Mailadresse und/oder Telefonnummer, Wohnadresse
-
Flugzeugkennzeichen und -type, MTOW
-
Startort bei Anflug, Landeort bei Abflug
-
Anzahl Passagiere
-
Geplante Ankunftszeit und Abflugzeit
-
-
-
Innerhalb von 10 Minuten nach Landung bzw. vor dem Start ist die tatsächliche An- bzw. Abflugzeit bekannt zu geben.
-
Der/die verantwortliche Pilot:in hat sich vor An- bzw. Abflug von der Betriebsbereitschaft der Bewegungsflächen, sowie der Hindernisfreiheit des Schutzbereiches zu überzeugen.
-
Die An- und Abflugverfahren sind in luftfahrtüblicher Weise veröffentlicht und sind einzuhalten.
-
Die verwendeten Flugzeuge müssen mit Notsendern (ELT, PLB) ausgestattet sein.
-
Der/die verantwortliche Pilot:in hat bei Platzannäherung auf der Frequenz 122,180 MHz Positionsmeldungen (Blindübertragung), mit der voraussichtlichen Zeit des Einfluges in die Platzrunde und der Landung, abzugeben.
-
Außerhalb der Öffnungszeiten des Flugplatzes ist mit Modellflugbetrieb in unmittelbarer Umgebung des Flugplatzes zu rechnen.
-
Die Betankung eines Flugzeuges ist nur unter Aufsicht einer autorisierten Person möglich und zulässig.
-
Bei Erfordernissen von grenzpolizeilichen Maßnahmen (Passkontrolle) und zollrechtlichen Verfahren ist eine Landung oder ein Abflug ohne Betriebsleiter nicht möglich.
-
Die Aufgabe eines Flugplanes wird empfohlen.